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Qualitätssicherung

Vertrauen in die Qualität außerhalb der Hochschule erworbenen Wissens und Kompetenzen spielt bei der Anrechnung von der beruflichen auf die hochschulische Bildung eine entscheidende Rolle. Dies wird u. a. durch die stark rechtliche Verankerung des Prüfungswesens und der Formalisierung der sowohl bundesweit als auch auf Länderebene geregelten beruflichen Fortbildungsabschlüsse gewährleistet (Link_extern www.deqa-vet.de). Dieser Qualitätsanspruch gilt unvermindert auch für das Anrechnungsverfahren und im Besonderen bei der Äquivalenzüberprüfung, um gleichwertige Lernergebnisse, die auf unterschiedlichen Lernwegen erreicht wurden, auf einen akademischen Bildungsgang anrechnen zu können.

Qualitätssicherung von Anrechnungsverfahren

Der PDF Dokument Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002 in der Fassung vom 18.09.2008 „Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (II)“ (KMK, 2008) legt fest, dass Anrechnung entsprechend den Grundsätzen des neuen Qualitätssicherungssystems der Hochschulen im Rahmen der Akkreditierung überprüft werden sollen.

Zu Beginn der BMBF-Initiative wurden von der Wissenschaftlichen Begleitung hierfür PDF Dokument Gütekriterien entwickelt.

Auf der Tagung „Perspektive Durchlässigkeit – Anrechnung gestalten! Chancen für die berufliche und hochschulische Bildung“ wurde ein Forum zum Thema Qualitätssicherung durchgeführt, auf dem die Fragen der „Qualität in den verschiedenen Organisationstypen“, der „Qualitätssicherung im betrieblichen Bewerberauswahlverfahren“, der „Qualitätskriterien für Anrechnungsverfahren“ und dem „Qualitätsanspruch der beruflichen Bildung im Zusammenhang mit Anrechnung“ bearbeitet wurden (Link_intern Link zur Tagung). Diese wurden in der Veröffentlichung „Durchlässigkeit gestalten! Wege zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung“ dokumentiert (Link_extern Publikation).

Zum Ende der Projektförderphase entwickelte die Wissenschaftliche Begleitung eine PDF Dokument „Leitlinie für die Qualitätssicherung von Anrechnungsverfahren“. Diese wurde auf der unter dem Thema Qualitätssicherung stehenden Link_intern Vernetzungstagung 2008 vorgestellt und mit den Akkreditierungsagenturen, Akkreditierungsrat, Projekten und den weiteren Teilnehmenden diskutiert. Die Anregungen wurden eingearbeitet und im Herbst 2008 wurde der Konsultationsprozess abgeschlossen.

Für die langfristige Qualitätssicherung von Anrechnungsverfahren gilt es, Qualitätskriterien zu entwickeln, die alle Akteursperspektiven einbeziehen, und Gegenstand von Evaluation werden sollten.

Qualitätssicherung im europäischen Kontext

Im europäischen Kontext der Qualitätssicherung der beruflichen und hochschulischen Bildung wurden einige Richtlinien und Empfehlungen entwickelt:

  • „Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum (2006)“ PDF Dokument ESG
  • „Europäischer Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQARF) (2009)“ PDF Dokument QS Berufliche Bildung

Qualitätssicherung von Validierung non-formalen und informellen Lernens

Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen und Kenntnissen reduziert sich nicht nur auf formale Lernergebnisse, sondern soll auch Ergebnisse aus non-formalen und informellen Lernprozessen mit einschließen. Wie dies qualitätsgesichert geschehen kann, wird mit Hilfe der „Europäischen Leitlinien zur Validierung nicht formalen und informellen Lernens“ verdeutlicht (CEDEFOP 2009  PDF Dokument Leitlinien).