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Förderrichtlinie
Förderrichtlinie Hier können Sie die Förderrichtlinie herunterladen.
Anmerkung zur Förderrichtlinie: Im Frühjahr 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz (BBiG) revidiert. Der in der Förderrichtlinie erwähnte § 46 Abs.2 des Berufsbildungsgesetzes entspricht dem § 53 Abs.1 u. 3. in der Fassung des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005. Die §§ 42 und 45 der Handwerksordnung blieben unberührt.
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